Abrechnung nebenkosten aufschlüsselung
Mehrere Kostenarten dürfen in der Betriebskostenabrechnung nur zusammengefasst werden, wenn sie eng zusammenhängen. Ein enger Zusammenhang liegt nicht vor, soweit im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist. Die Vermieterin und die Mieterin einer Wohnung streiten über eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Im Mietvertrag ist unter der Position "sonstige Betriebskosten" die Umlage der Kosten der Trinkwasseruntersuchung, der Dachrinnenreinigung und diverser Wartungskosten vereinbart. In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr wies die Vermieterin unter "sonstige Betriebskosten" einen bestimmten Betrag aus, ohne näher aufzuschlüsseln, aus welchen Einzelpositionen sich dieser zusammensetzt. Die Mieterin hält die Abrechnung insoweit für formell unwirksam und weigert sich, die geforderte Nachzahlung zu leisten. Die Vermieterin hätte die "sonstigen Betriebskosten" nach Kostenarten aufschlüsseln müssen. Eine Aufschlüsselung nach Kostenarten ist immer dann erforderlich, wenn die einzelnen abgerechneten Kostenarten nicht eng zusammenhängen.
Abrechnung Nebenkosten: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Verbrauchsabhängige Nebenkosten sind die sogenannten warmen Nebenkosten wie Heizung und Warmwasser. Dafür werden Gebäude in ein Stufenmodell eingruppiert. Es gilt: Je niedriger die Energieeffizienz eines Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter zahlen muss. Mit dem Online-Rechner des Bundeswirtschaftsministeriums können Eigentümer ihre Eingruppierung in das Stufenmodell berechnen. Nach dem Anteil der Wohnfläche werden dann in den meisten Fällen auch alle verbrauchsunabhängigen Nebenkosten — also alle sogenannten kalten Nebenkosten — berechnet. Für diese Nebenkosten können auch die Verteilerschlüssel nach Personenzahl oder nach Wohneinheit angewendet werden. Das kann abgerechnet werden: Die Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch kann nur bei verbrauchsabhängigen Nebenkosten angewendet werden. Das sind die sogenannten warmen Nebenkosten, also zumeist Heizung und Warmwasser. Die Umlage ist zum Beispiel auch bei den Kosten für Kaltwasser möglich, wenn jede Mietpartei einen eigenen Wasserzähler hat. Das muss der Vermieter beachten: Der Vermieter muss 50 bis 70 Prozent der warmen Nebenkosten über den Verteilerschlüssel nach Verbrauch abrechnen.
Verständliche Aufschlüsselung der Nebenkostenabrechnung | Ist eine Liegenschaft an mehrere Mieter vermietet, so müssen die in der Liegenschaft anfallenden Nebenkosten auf die verschiedenen Mieter aufgeteilt werden. Urban Hulliger ist als Rechtsanwalt in der Zürcher Anwaltskanzlei Rohrer Müller Partner AG sowohl prozessierend als auch beratend vorwiegend im Bereich des Immobilienrechts tätig www. |
So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung richtig | Mehrere Kostenarten dürfen in der Betriebskostenabrechnung nur zusammengefasst werden, wenn sie eng zusammenhängen. Ein enger Zusammenhang liegt nicht vor, soweit im Mietvertrag die Umlage diverser Kosten als "sonstige Betriebskosten" vereinbart ist. |
Verständliche Aufschlüsselung der Nebenkostenabrechnung
Ist eine Liegenschaft an mehrere Mieter vermietet, so müssen die in der Liegenschaft anfallenden Nebenkosten auf die verschiedenen Mieter aufgeteilt werden. Urban Hulliger ist als Rechtsanwalt in der Zürcher Anwaltskanzlei Rohrer Müller Partner AG sowohl prozessierend als auch beratend vorwiegend im Bereich des Immobilienrechts tätig www. Vormals arbeitete Urban Hulliger als Mitarbeiter einer führenden Zürcher Wirtschaftskanzlei sowie von bis als Gerichtssekretär am Mietgericht Zürich. Die Aufteilung von Nebenkosten auf mehrere Mieter kann auf der Grundlage einer sogenannten individuellen Abrechnung erfolgen. Damit wird der effektive, individuelle Heiz- und Warmwasserverbrauch pro Mieter ermittelt und abgerechnet. Das eidgenössische Energiegesetz schreibt vor, dass die Kosten der Energienutzung möglichst genau dem Verursacherprinzip entsprechend zu verteilen sind. Die Kantone sind zuständig, für den Gebäudebereich Vorschriften zu erlassen. Die Kantone sind demzufolge insbesondere zuständig, Vorschriften über die sogenannte verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Neubauten zu erlassen.
So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung richtig
Diese Variante wird auch vom Gesetzgeber favorisiert. Alternativ können Sie nach Personenanzahl abrechnen, wenn Sie wissen, wie viele Mieter:innen in jeder Wohnung leben. Diese müssen jeweils einen ähnlich hohen Wasser- und Wärmeverbrauch haben. Bei der Abrechnung nach Wohneinheit kann es recht schnell zu Streitigkeiten kommen. Sie bietet sich dann an, wenn die Mietwohnungen alle vergleichbar sind. Bei den sogenannten verbrauchsabhängigen Betriebskostenarten wie Wasser und Heizung hat sich die Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch bewährt — und deshalb auch vielerorts durchgesetzt. Die Voraussetzung für die mit diesem Verteilerschlüssel ist, dass in jeder Wohnung entsprechende Messgeräte installiert sind. Bei Heizkosten sind Vermieter:innen verpflichtet, 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Der restliche Anteil wird nach Wohnfläche berechnet. Sofern der Verbrauch an Heizungsenergie und Wasser für jede Wohnung durch Messgeräte erfasst wird, zahlen Mieter:innen auch nur den Anteil an diesen Betriebskosten, der auf ihre jeweilige Wohnung entfällt.