Abmahnung betriebsrat informationspflicht


Ist der Betriebsrat bei einer Abmahnung mitbestimmungspflichtig? Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat im Zusammenhang mit Abmahnungen? Wir erklären, warum Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung den Betriebsrat um Unterstützung bitten sollten. Im Gegensatz zu einer Kündigung bedarf eine Abmahnung keiner Zustimmung durch den Betriebsrat eines Unternehmens. Im Betriebsverfassungsgesetz BetrVG existiert keine Norm, die sich mit der Abmahnung als solche befasst. Abmahnungen sind gesetzlich nicht geregelt. Aus diesem Grund ist für den Arbeitgeber bei einer Abmahnung die Anhörung durch den Betriebsrat keine Voraussetzung. Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen? Bei einer Entscheidung über eine Abmahnung hat der Betriebsrat keine Mitbestimmung , nach Erteilung einer Abmahnung hat er aber einen Informationsanspruch. Allerdings ist auch dieser Informationsanspruch durch das Betriebsverfassungsgesetz nicht eindeutig geregelt. Gleichwohl setzen Arbeitgeber das Betriebsratsgremium häufig darüber in Kenntnis, wenn eine Abmahnung erteilt werden soll oder erteilt wurde, da der Betriebsrat spätestens, wenn es zur Kündigung kommt, sowieso informiert werden muss. abmahnung betriebsrat informationspflicht

Abmahnung wegen Verstoßes gegen Informationspflichten im Betriebsrat

Aber eine gewisse Möglichkeit zur Einflussnahme besteht durchaus. Die Abmahnung dient nämlich dazu, einen Arbeitnehmer formell auf ein bestimmtes Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu warnen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Der Arbeitgeber darf deshalb ein vertragswidriges Verhalten seines Arbeitnehmers formell rügen ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Nach Ausspruch einer Abmahnung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat aber über diesen Vorgang informieren. Dieser Informationsanspruch betrifft dann sowohl den Ausspruch der Abmahnung an sich, als auch ihren genauen Inhalt und den Sachverhalt, der dieser zugrunde liegt. Da der Informationsanspruch im Betriebsverfassungsgesetz BetrVG nicht ausdrücklich geregelt ist, wird er von einigen Gegenstimmen abgelehnt. Nach der herrschenden Rechtsauffassung ergibt sich der Anspruch aber daraus, dass Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet sind, zum Wohle der Arbeitnehmer vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Der Betriebsrat hat zwar vor Erteilung einer Abmahnung keine Rechte, er hat aber nach dieser Rüge der Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verschiedene Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Rechtsfolgen von Verletzungen der Informationspflicht im Betriebsrat Unabhängig vom Rechtsgebiet versteht man unter einer Abmahnung ganz allgemein eine geschäftsähnliche Handlung mit der entweder eine Vertrags- oder eine Gesetzesverletzung gerügt wird. Gleichzeitig fordert man den Verletzer unter Androhung von Konsequenzen auf, diese in Zukunft zu unterlassen.
Praktische Tipps zur Einhaltung der Informationspflicht im Betriebsrat Ist der Betriebsrat bei einer Abmahnung mitbestimmungspflichtig? Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat im Zusammenhang mit Abmahnungen?
Abmahnung und Sanktionen für Betriebsräte mit Informationsmängeln Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat Betriebsrat alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören. Nach dem Grundsatz der sog.

Rechtsfolgen von Verletzungen der Informationspflicht im Betriebsrat

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat Betriebsrat alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören. Nach dem Grundsatz der sog. Er muss nicht über eine vorangegangene Abmahnung und eine hierzu abgegebene Gegendarstellung des Beschäftigten informieren, wenn er seine Kündigung auf einen Sachverhalt stützt, für den er diese Vorgeschichte nicht für kündigungsrelevant hält. Soweit der Personalrat nicht ohnehin bei Abmahnungen zu beteiligen ist vgl. Im Regelfall steht einer solchen Praxis das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten nicht entgegen. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hieraus folgt ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats, wenn die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Anspruchsvoraussetzung ist damit zum einen, dass überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist, und zum anderen, dass im Einzelfall die begehrte Information zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlich ist.

Praktische Tipps zur Einhaltung der Informationspflicht im Betriebsrat

Die Möglichkeit, gegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber vorzugehen, steht nur dem abgemahnten Betriebsratsmitglied selbst offen. Ein entsprechendes Recht des Betriebsrats als Kollektiv existiert hingegen nicht. Wird der Arbeitnehmer aufgrund der Störung des Betriebsfriedens abgemahnt, weil er beispielsweise seine Kollegen zu einer bestimmten Verhaltensweise auffordert, die dem Arbeitgeber missfällt, wird dies in der Regel eher der Stellung als Betriebsrat zugeordnet als der direkten Arbeitnehmertätigkeit. In der Regel ist in dieser Fallkonstellation von einer Unwirksamkeit der Abmahnung auszugehen. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise der Meinung sein, dass ein Beschäftigter, der auch Mitglied des Betriebsrates ist, seine Arbeitszeiten nicht einhält und ihn deshalb abmahnen. Erteilt der Arbeitgeber eine Abmahnung aufgrund einer Arbeitszeitverletzung, so muss er darlegen, dass der Beschäftigte die Zeit weder für seine reguläre Tätigkeit, noch für seine Tätigkeit als Betriebsrat genutzt hat.