Abmeldung kirchensteuer niedersachsen
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt des Wohnortes oder bei einem Notar erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. Der Kirchensteuerhebesatz im Bundesland Niedersachsen beträgt 9. Bemessungsgrundlage ist die Lohn- bzw. Die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM erfolgt durch die Meldebehörde. Diese wird automatisch über den Kirchenaustritt informiert. Kirchensteuererhebende Kirchen und Religionsgemeinschaften im Bundesland Niedersachsen. Religionszugehörigkeit in Niedersachsen Mitglieder der Katholischen und Evangelischen Kirche mit Wohnsitz im Bundesland Niedersachsen. Statistiken zu den evangelischen Landeskirchen Braunschweig , Hannover , Oldenburg und Schaumburg-Lippe. Statistiken zu den Bistümern Hildesheim , Münster und Osnabrück. Humanistischer Verband Niedersachsen IBKA - Landesverband Niedersachsen-Bremen Jugendweihe Niedersachsen Partei der Humanisten Niedersachsen.
Abmeldung von Kirchensteuer in Niedersachsen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sie können die Erklärung über den Kirchenaustritt nur persönlich im Standesamt abgeben. Sie benötigen keinen Termin für die Abgabe der Erklärung im Standesamt. Bitte kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten persönlich ins Standesamt. Beim Abgeben der Erklärung wäre es hilfreich, wenn angegeben werden kann, in welchem Ort man getauft worden ist. Diese Angabe ist freiwillig. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Sie haben auch die Möglichkeit Ihren Kirchenaustritt vor einem Notar zu erklären. Die vor einem Notar abgegebene Austrittserklärung wird mit dem Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam. Für die Entgegennahme der beim Notar abgegebenen Erklärung durch das Standesamt fällt eine Gebühr in Höhe von 26 Euro an. Sofern Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind, können Sie den Online-Service nutzen, um eine Zweitschrift der Kirchenaustrittsbescheinigung anzufordern. Standesamt — Information Telefon: E-Mail: standesamt[at]stadt-oldenburg. Entgegennahme eines beim Notar erklärten Kirchenaustritts und Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt:.
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Verstehen Sie die Kirchensteuerabmeldung in Niedersachsen | Der Austritt muss persönlich beim Standesamt des Wohnortes oder bei einem Notar erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. |
Wie melde ich mich von der Kirchensteuer in Niedersachsen ab?
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. Der Kirchenaustritt wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist. Sie treten aus der Kirche aus. Das muss die Behörde wissen. Sie melden das an die Behörde. Die Behörde schickt dann eine Nachricht an Ihren Chef oder Ihre Chefin. Sie müssen nicht mehr zum Finanz-Amt gehen. Sie müssen Ihren Chef oder Ihre Chefin sagen: Sie müssen jetzt keine Kirchen-Steuern mehr bezahlen. Sie wohnen in einer Gemeinde? Dann ist die Gemeinde zuständig. Oder Sie wohnen in einer Stadt?
Verstehen Sie die Kirchensteuerabmeldung in Niedersachsen
Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann erklären, wer das Lebensjahr vollendet hat; die Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich. Hierzu bedarf es der Genehmigung des Betreuungs- bzw. Die Genehmigung ist vor Abgabe der Erklärung herbeizuführen. Für eine Person, die das Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann deren gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, der oder dem das Personensorgerecht zusteht, den Austritt erklären. Ist die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund, eine Pflegerin oder ein Pfleger, bedarf sie oder er dazu der Genehmigung des Familiengerichts, die vor Abgabe der Erklärung herbeizuführen ist. Hat das Kind das Lebensjahr vollendet, ist auch dessen Einwilligung zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft erforderlich. Die Einwilligung, die das Kind nur selbst erteilen kann, ist weder empfangs- noch formbedürftig. Sie muss der Austrittserklärung vorausgehen. Für die Entgegennahme der Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist das Standesamt des Bezirks zuständig, in dem die erklärende Person ihren Wohnsitz Hauptwohnung i.