Abgabe nicht empfangsbedürftige willenserklärung
Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten. Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen der Abgabe und dem Zugang der Willenserklärung. Tipp: Schau dir hier unser Video zur Abgabe und zum Zugang einer Willenserklärung gem. BGB an! Es muss zwischen empfangsbedürftigen Willenserklärungen und nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen unterschieden werden:. Im Falle der empfangsbedürftigen Willenserklärung ist neben der Abgabe in Richtung des Empfänger erforderlich, dass der Erklärende bei Zugrundelegung normaler Verhältnisse damit rechnen durfte, dass die Willenserklärung dem Empfänger zugegangen ist. Eine nicht verkörperte, also mündliche , Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende die Worte in Richtung auf den Empfänger ausspricht , sodass dieser sie hören kann. Dies gilt auch für telefonische Erklärungen, vgl. Bei verkörperten Erklärungen gilt: Eine schriftliche Willenserklärung ist dann abgegeben, wenn der Erklärende die Verfügungsgewalt über diese Willenserklärung aufgibt, sie in Richtung auf den Empfänger auf den Weg bringt und nach den gegebenen Verhältnissen mit dem Zugang beim Empfänger gerechnet werden darf.
Abgabe nicht empfangsbedürftige Willenserklärung: Grundlagen und Auswirkungen
Beispiel: Ein Beförderungsunternehmen unterbreitet ein Angebot zur Beförderung. Indem der Fahrgast in das Verkehrsmittel einsteigt nimmt er dieses Angebot durch schlüssiges Verhalten an und es kommt ein Beförderungsvertrag mit dem Unternehmen zustande. Ausnahmen gelten nur, wenn die Parteien etwas Abweichendes vereinbart haben oder das Gesetz dies bestimmt z. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen. Willenserklärungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Zum einen die nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen, welche nicht gegenüber einem anderen abzugeben sind. Für ihre Wirksamkeit ist die Abgabe ausreichend, d. Empfangsbedürftige Willenserklärungen. Andererseits gibt es die empfangsbedürftigen Willenserklärungen, welche an eine andere Person den Erklärungsempfänger gerichtet sind. Für ihre Wirksamkeit muss sowohl die Abgabe seitens des Erklärenden als auch der Zugang beim Erklärungsempfänger vorliegen. Dieser ist von der gewollten Rechtsfolge betroffen und muss sich auf die Rechtslage einstellen können.
Die Bedeutung der nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung im Rechtsverkehr | Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten. |
Abgabe und Wirksamkeit nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen | Täglich treffen wir verschiedene Aussagen, mit denen wir einen bestimmten Willen zum Ausdruck bringen möchten. In einigen Situationen sollen diese Aussagen zu einer rechtlichen Bindung führen, z. |
Grenzen und Besonderheiten bei der Abgabe nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen | Einmal kann dem anwesenden Empfänger eine verkörperte, d. Brief übergeben werden. |
Die Bedeutung der nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung im Rechtsverkehr
Einmal kann dem anwesenden Empfänger eine verkörperte, d. Brief übergeben werden. In beiden Fallgruppen gilt ebenfalls der Grundsatz, dass Zugang in jedem Fall dann eintritt, wenn der Empfänger die Erklärung tatsächlich verstanden hat. Eine Abgabe unter Anwesenden liegt vor, wenn Erklärender und Empfänger bei Abgabe räumlich anwesend sind. Dem steht die Anwesenheit von Vertretern nicht Boten! Der einzige Unterschied zur Willenserklärung gegenüber Abwesenden besteht in dieser Fallgruppe darin, dass die Übermittlungsphase besonders kurz ist. Denn zu diesem Moment kann unter normalen Umständen auch mit der Kenntnisnahme gerechnet werden. Die Erklärungssituation ist hier nämlich entscheidend anders als bei der Abgabe gespeicherter Willenserklärungen. Der Empfänger der Erklärung hat hier keine Möglichkeit, die Erklärung auf ihre Richtigkeit hin durch wiederholte Kenntnisnahme zu überprüfen. Der Erklärende kann sich dagegen durch Nachfrage beim Empfänger vergewissern, ob dieser sie richtig verstanden hat.
Abgabe und Wirksamkeit nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen
Mit der Abgabe der Willenserklärung beginnt diese sozusagen zu leben. Abgegeben ist eine Erklärung dann, wenn derjenige, der die Erklärung abgibt, alles getan hat, was er selbst tun muss, damit die Erklärung wirksam wird. Bei nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist das wohl der Fall, wenn der Erklärungsvorgang abgeschlossen ist, man beispielsweise das Testament unterschrieben und verfasst hat. Die Frage danach, wann eine empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam wird, beantwortet sich weniger leicht. Dies ergibt sich schon daraus, dass man eine solche Erklärung nicht nur unter Anwesenden, sondern auch unter Abwesenden abgeben kann. Ganz allgemein halten wir schon mal fest, dass eine empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben ist, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden aus dessen Machtbereich entlassen und auf den Weg zum Empfänger gebracht worden ist. Dies kann beispielsweise durch Einwerfen eines Briefes in den Briefkasten erfolgen oder durch Aushändigung an einen Erklärungsboten und dessen Beauftragung mit der Übermittlung an den Adressaten.